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1 Reserven und 2-Tage-Tilgungen erforderlich – Bitcoin News

2026/04/08 06:56
4 Min. Lesezeit
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Wichtigste Erkenntnisse:

  • Die FDIC genehmigte am 07.04.2026 eine vorgeschlagene Regelung zur Umsetzung der GENIUS Act-Standards für Stablecoin-Emittenten.
  • Zugelassene Zahlungs-Stablecoin-Emittenten müssen 1:1-Reserven in zulässigen Vermögenswerten halten und innerhalb von 2 Geschäftstagen einlösen.
  • Die 60-tägige öffentliche Kommentierungsfrist endet vor der regulatorischen Frist des GENIUS Act am 18.07.2026.

FDIC setzt GENIUS Act für Stablecoins um

Die vorgeschlagene Regelung richtet sich an zugelassene Zahlungs-Stablecoin-Emittenten (PPSIs), die typischerweise Tochterunternehmen von FDIC-überwachten versicherten Einlageninstituten wie staatlichen Nichtmitgliedsbanken und staatlichen Sparkassen sind. Der GENIUS Act, kodifiziert in 12 U.S.C. 5901-5916, verbietet nicht zugelassenen Einrichtungen die Ausgabe von Zahlungs-Stablecoins in den Vereinigten Staaten und weist die Bundesbankaufsichtsbehörden an, die Vorschriften bis zum 18.07.2026 fertigzustellen.

Gemäß dem Vorschlag müssen PPSIs jederzeit Reserven zur Deckung ausstehender Stablecoins im Verhältnis 1:1 halten. Der beizulegende Zeitwert oder Nennwert dieser Reserven muss dem konsolidierten Nennwert der ausstehenden Coins entsprechen oder diesen übersteigen. Die Reserven müssen täglich überwacht und getrennt von den anderen Vermögenswerten des Emittenten gehalten werden.

Zulässige Reservewerte sind auf risikoarme, hochliquide Instrumente beschränkt. Dazu gehören US-Münzen und -Währungen, Guthaben bei Federal Reserve Banks, Sichteinlagen bei versicherten Einlageninstituten, US-Staatsanleihen mit einer Restlaufzeit von 93 Tagen oder weniger, Overnight-Repurchase-Agreements, Overnight-Reverse-Repos mit Übersicherung durch zulässige Staatsanleihen und Anteile an Geldmarktfonds, die ausschließlich in diese Vermögenswerte investiert sind.

Der Vorschlag begrenzt das Kontrahentenrisiko auf 40% der Gesamtreserven. PPSIs müssen außerdem die operative Fähigkeit nachweisen, bei Bedarf schnell auf Reserven zuzugreifen und diese in Bargeld umzuwandeln.

Bei der Einlösung verlangt die Regelung von PPSIs, eine Einlösungsrichtlinie öffentlich bekannt zu geben und Anfragen grundsätzlich innerhalb von zwei Geschäftstagen zu erfüllen. Bei großen Einlösungen, die 10% des ausstehenden Emissionswerts in einem Zeitraum von 24 Stunden übersteigen, muss ein PPSI die FDIC benachrichtigen und kann nach Ermessen der Behörde eine Verlängerung beantragen.

Die Kapitalanforderungen basieren auf Grundsätzen. Neue PPSIs unterliegen in den ersten drei Betriebsjahren einer Mindestkapitalanforderung von 5 Millionen US-Dollar oder einem höheren Betrag, falls von den Aufsichtsbehörden festgelegt. Das laufende Kapital muss aus hartem Kernkapital (Common Equity Tier 1) und zusätzlichem Kernkapital (Additional Tier 1) bestehen, wobei kein Ergänzungskapital (Tier 2) zulässig ist. Mutterbanken müssen PPSI-Tochterunternehmen für regulatorische Kapitalzwecke dekonsolidieren.

PPSIs müssen außerdem einen separaten Pool hochliquider Vermögenswerte in Höhe der gesamten Betriebskosten für 12 Monate unterhalten. Diese operative Absicherung ist vom 1:1-Reservepool getrennt. Die Nichteinhaltung der Kapital- oder Liquiditätsanforderungen löst eine obligatorische FDIC-Benachrichtigung und eine mögliche Aussetzung neuer Emissionen aus.

Der Vorschlag befasst sich direkt mit Cybersicherheit. PPSIs müssen einen umfassenden Informationstechnologie-Rahmen aufrechterhalten, der Smart-Contract-Kontrollen, Private-Key-Management, Blockchain-Überwachung, Incident Response und unabhängige Tests abdeckt. Jährliche AML/CFT-Programmzertifizierungen sind ebenfalls erforderlich.

Zur Einlagensicherung stellt die Regelung fest, dass Einlagen, die von versicherten Banken als PPSI-Reserven gehalten werden, nur als Unternehmenseinlagen des PPSI bis zur Standardgrenze von 250.000 US-Dollar versichert sind. Eine Durchreichungsdeckung an einzelne Stablecoin-Inhaber gilt nicht. Diese Position spiegelt das Verbot der Einlagensicherung für Stablecoins durch den GENIUS Act wider.

Die Regelung klärt auch die Behandlung von tokenisierten Einlagen. Wenn eine tokenisierte Verbindlichkeit die Definition von „Einlage" gemäß 12 U.S.C. 1813(l) des Federal Deposit Insurance Act erfüllt, erhält sie unabhängig von der zugrunde liegenden Technologie die gleiche Versicherungsbehandlung wie eine traditionelle Einlage.

Dies ist die zweite GENIUS Act-Regulierung der FDIC. Die Behörde veröffentlichte ihre erste vorgeschlagene Regelung am 19.12.2025, die Antragsverfahren für Banken festlegt, die eine PPSI-Zulassung über ein Tochterunternehmen anstreben. Die Kommentierungsfrist für diese Regelung wurde bis zum 18.05.2026 verlängert.

Die FDIC nimmt 60 Tage nach Veröffentlichung im Federal Register öffentliche Kommentare zu dem neuen Vorschlag entgegen. Die Behörde sucht Beiträge zu Reservepuffern, zusätzlichen zulässigen Vermögensarten, Konzentrationsgrenzen, insolvenzfesten Strukturen und der Behandlung unversicherter Einlagen.

Der GENIUS Act tritt spätestens am 18.01.2027 oder 120 Tage nach Fertigstellung der Vorschriften durch die Bundesbehörden in Kraft, je nachdem, was zuerst eintritt.

Quelle: https://news.bitcoin.com/fdic-proposes-genius-act-rules-for-bank-stablecoin-issuers-11-reserves-and-2-day-redemptions-required/

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